Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Zuletzt aktualisiert am 15. April 2024 um 13:01 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Reiseveranstalter / Vermittlung

Das Team von ISLA PASSIÓ wird immer bemüht sein, Ihren Urlaub so angenehm wie möglich zu gestalten. Daher sollten Sie genau wissen, welche Leistungen Sie von uns zu erwarten haben und welche Verbindlichkeiten Sie eingehen. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Reisebedingungen, denn mit Ihrer telefonischen oder schriftlichen Buchung (per E-Mail) erkennen Sie unsere Regelungen an.

1. Vertragsschluss

Die Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen kann, wird mit dem Zugang bei ISLA PASSIÓ verbindlich. Sie haften als Anmeldender für alle Vertragspflichten der von Ihnen durch Sie in der Anmeldung bzw. Reisebestätigung aufgeführten Teilnehmer. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unseres Angebots bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie darüber hinaus durch Übersendung einer schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 14 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente gegen Zahlungsnachweis sofort zusenden bzw. spätestens einen Tag vor dem Reisetag aushändigen. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln es sei denn, es läge bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigter Reisemangel vor.

2. Bezahlung

Nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung und Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k BGB ist in der Regel eine Anzahlung in Höhe von 30% fällig soweit nicht Fremdleistungen betroffen sind. Die verlangten Preise für Fremdleistungen, die separat ausgewiesen sind, müssen vom Reisenden an ISLA PASSIÓ vollumfänglich und unverzüglich nach Erhalt der Rechnung vor Reisebeginn bezahlt werden, da sonst ein Zurückhaltungsrecht und Schadensansprüche seitens des Fremdanbieters bestehen können. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der Restbetrag wird 30 Tage vor Reisebeginn gegen Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb der 30 Tage Frist ist der gesamte Betrag sofort und vor Reiseantritt fällig. Neben Banküberweisungen (gebührenfrei) werden auch Zahlungen per Kreditkarte (2% Gebühr) oder Paypal (2% Gebühr) akzeptiert. Bei nicht rechtzeitiger Bezahlung oder nur Teilzahlung des Reisepreises kann ISLA PASSIÓ vom Vertrag zurücktreten und eventuell Schadenersatz verlangen (vgl. Regelung unter Ziffer 5). Bei Nichtzahlung oder auch Teilzahlung behält sich ISLA PASSIÓ vor, den Zutritt zum Mietobjekt vor Ort zu verweigern oder sonstige Reiseleistungen zurückzubehalten. Sollte der Mietkunde die Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und ISLA PASSIÓ deshalb mahnen muss, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von bis zu € 10,- pro Mahnung sowie Verzugszinsen von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank auf die Zahlungsansprüche zu erheben. Zur Absicherung der Kundengelder hat die ISLA PASSIÓ eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Einen Sicherungsschein erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung.

3. Leistungen / Preise

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in unserem Angebot/Webseite, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind und die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/ Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Abweichung von der Schriftformklausel. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von ISLA PASSIÓ nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wenn einzelne bezahlte Leistungen aus zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch genommen werden können, kann nur dann eine Teilerstattung gewährt werden, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt. Am Anreisetag ist die Check-in Zeit, insofern nicht anderweitig  schriftlich vereinbart, ab 16.00 Uhr, am Abreisetag ist die Finca/Villa bis spätestens 10.00 Uhr zu verlassen. Sollten diese Zeiten ohne schriftliche Genehmigung von ISLA PASSIÓ, nicht eingehalten werden (z.B. Verlassen der Finca/Villa nach 10 Uhr), ist ISLA PASSIÓ berechtigt dem Kunden eine Gebühr i.H. von bis zu 2 Tagesmieten, zzgl. der durch die verspätete Abreise entstandenen Kosten, in Rechnung zu stellen.

4. Überbelegung

Sollte der Reisende ohne Genehmigung von ISLA PASSIÓ mehr Personen/Reiseteilnehmer beherbergen als die im Katalog/Webseite angeführte Maximalbelegung, gilt folgendes: Bei Überbelegung, d. h. wenn die im Katalog /Website ausgewiesene Maximalbelegung überschritten wird, kann ISLA PASSIÓ pro weitere Person 80 % des Mietpreises verlangen wie er sich aus dem Maximalbelegungspreis anteilig pro Person ergibt.

5. Rücktritt

Mietkunden können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe der Reiseauftragsnummer erklärt werden. Im Kundeninteresse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir dringend, den Rücktritt stets schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei ISLA PASSIÓ. Tritt ein Kunde vom Reisevertrag zurück oder die Reise nicht an (z. B. wegen verpasster Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der die ISLA PASSIÓ als Reiseveranstalter und Vermittler empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Für Reisen der ISLA PASSIÓ als Reiseveranstalter gelten folgende Fristen:
– Rücktritt bis 45 Tage vor Reisebeginn: 30%            – Rücktritt bis 22 Tage vor Reisebeginn: 40%
– Rücktritt bis 15 Tage vor Reisebeginn: 60%            – Rücktritt bis 8 Tage vor Reisebeginn: 70%
– Rücktritt bis zu einem Tag vor Reisebeginn: 80%   – Rücktritt ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 100% des Reisepreises.

Bei durch die ISLA PASSIÓ vermittelte Finca-/Ferienwohnung-/Hotelübernachtung richtet sich die Höhe zum einen nach dem Preis für die Beherbergung und folgenden Fristen:

In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise fordern müssen, bis 49 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn 30%, vom 48. bis 35. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 50%, ab 34. bis 22. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn 60%, ab 21 . bis 14. Tag  vor dem vereinbarten Mietbeginn 90% sowie bei Nichterscheinen 100% des Mietpreises. Für separate Leistungen wie z. B. Flugtickets, die nicht in der Preisliste im Katalog /Webseite aufgeführt und deren Preis separat in der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesen sind, gelten die üblichen Stornobedingungen der Leistungsträger wie Fluggesellschaften, die wir auf Anfrage mitteilen. ISLA PASSIÓ wird Ihnen diese Stornobeträge bei Rücktritt auferlegen.

Es bleibt ISLA PASSIÓ vorbehalten, den entstandenen Schaden bzgl. der nicht separat ausgewiesenen Reiseleistungen konkret gemäß § 651 i BGB zu berechnen. Bei der Berechnung des konkreten Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen im Katalog/Website ausgewiesen.

Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der o.g. Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen der o.g. Bedingungen als Reiseveranstalter und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Aufgrund der straffen Bedingungen des Rücktritts und dem damit verbundenen hohen Kostenaufwand im Risikofall, ist bei Buchung in Ihrem Interesse der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV) zu empfehlen. ISLA PASSIÓ hat einen Rahmenvertrag mit der Europäischen Versicherung (ERV) zu günstigen Konditionen abgeschlossen und wird auf Ihren Wunsch eine RRV in Ihrem Namen abschließen. Die genauen Versicherungsbedingungen entnehmen Sie bitte den in den Reiseunterlagen beiliegenden Policen.

8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Die ISLA PASSIÓ als Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung die ISLA PASSIÓ als Reiseveranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die ISLA PASSIÓ als Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
Bis 2 Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist die ISLA PASSIÓ als Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat die ISLA PASSIÓ als Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.
Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für die ISLA PASSIÓ als Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass für die ISLA PASSIÓ als Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht für die ISLA PASSIÓ als Reiseveranstalter besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot der ISLA PASSIÓ als Reiseveranstalter keinen Gebrauch macht.

9. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die ISLA PASSIÓ als Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist die ISLA PASSIÓ als Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

10. Haftung des Reiseveranstalters

Die ISLA PASSIÓ als Reiseveranstalterhaftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: 1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung; 2. die sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers; 3. die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziff. 5 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat; 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.
die ISLA PASSIÓ als Reiseveranstalterhaftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

11. Gewährleistung

Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Die ISLA PASSIÓ als Reiseveranstalterkann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die ISLA PASSIÓ als Reiseveranstalterkann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Die ISLA PASSIÓ als Reiseveranstalterkann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die ISLA PASSIÓ als Reiseveranstalterinnerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet der ISLA PASSIÓ als Reiseveranstalterden auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
Schadensersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die ISLA PASSIÓ als Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

12.Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung der ISLA PASSIÓ als Reiseveranstalterfür Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit die ISLA PASSIÓ als Reiseveranstalterfür einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis EUR 4.100,-; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
Ein Schadensersatzanspruch gegen die ISLA PASSIÓ als Reiseveranstalterist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.

13. Haftung Vermittlung

Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Flüge, RRV etc.) und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich von dem Reisepreis der Feriendomizils gesondert ausgewiesen werden und daher Fremdleistungen darstellen, haften wir nicht für vertragliche Ansprüche. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Für alle Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und nur Sachschäden betreffen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis €4.100,- bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser €4.100 übersteigt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen im Zusammenhang mit Reisegepäck bleiben unberührt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss des Komplett- bzw. Basisschutzes über ISLA PASSIÓ. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich uns gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Sie vertragliche Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c BGB bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte.

14. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich gemäß Reisebestätigung: ISLA PASSIÓ, Carrer la Marina 29, 07659 Cala Figuera, Illes Balears, Spanien auch per E-Mail: info@isla-travel.de mitzuteilen. Sie erreichen uns unter Tel.: +49 (0)4131 2201150, in der Zeit von montags bis freitags 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr (MEZ). Außerhalb dieser Zeiten und an allen Sonntagen und Feiertagen ist 24 Stunden ein Notfallhandy erreichbar, das ebenfalls wie die örtliche Reiseleitung in den Reiseunterlagen und im Hausbuch steht. Geben Sie bitte Ihren Namen, Ort, die Unterkunft mit Reiseantritt und die in der Reisebestätigung genannte Reisenummer an. Unterlassen Sie die Beanstandung schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Wir sind berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Die Abhilfe kann auch verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels, der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.

15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

16.Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Die ISLA PASSIÓ als Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Die ISLA PASSIÓ als Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende die ISLA PASSIÓ als Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation Die ISLA PASSIÓ als Reiseveranstalter bedingt sind.

17. Mobilitätseinschränkungen

Je nach Art der Einschränkung sind die angebotenen Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität nur bedingt geeignet. Zur Prüfung der Reiseteilnahme verpflichtet sich der Kunde die ISLA PASSIÓ als Reiseveranstalter über Mobilitätseinschränkungen vor Vertragsabschluss zu unterrichten.

18. Preisanpassung

Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen auch nachträglich zu ändern.

19. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

20. Allgemeines

Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Alle Angaben in unseren Prospekten / Website entsprechen dem Stand bei Drucklegung/Veröffentlichung. Es wird die Anwendbarkeit Deutschen Rechts vereinbart. Irrtum und Änderung bleiben vorbehalten. Stand Februar 2018. Das gleiche gilt für die Reisebedingungen. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist soweit gesetzlich zulässig Lüneburg.

21. Veranstalter/ Vermittler

ISLA PASSIÓ
Carrer la Marina 29
07659 Cala Figuera
Illes Balears
Spanien
Inhaber: Niels-Holger Teichmann

 

 

AGB für das isla Magazin Abonnement

Zustandekommen des Vertrages

Der Abonnementvertrag über den regelmäßigen Bezug des ISLA Magazins kommt zustande durch die telefonische oder schriftliche Bestellung und die Bestätigung des Verlages. Die Aufnahme der Belieferung gilt als Bestätigung.

Zustellung

Die Lieferung beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt oder spätestens 7 Tage nach Eingang der Bestellung. Sie erfolgt für Abonnements in der Regel durch die Deutsche Post AG.

Abopreis

Der Abonnementpreis enthält die Zustellgebühr sowie die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Der Preis ist generell im Voraus per SEPA-Lastschrift, per Kreditkarte oder auf Rechnung zu entrichten. Änderungen der Zahlungsweise oder des Zahlungsrhythmus sind erst nach Ablauf des gewählten Zeitraumes möglich. Erhöht der Verlag während des Bezugszeitraums das Bezugsentgelt, so ist der neue Bezugspreis ab dem angegebenen Zeitpunkt gültig. Der vorausbezahlte Abopreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert und kann nicht erhöht werden. Die Bezugspreisänderung wird vor ihrer Wirksamkeit angekündigt. Eine Einzelbenachrichtigung erfolgt nicht.

Ein ermäßigter Bezugspreis für Studierende, Wehr- und Zivildienstleistende wird nicht eingeräumt.

Zahlungsverzug

Sobald und solange der Abonnent sich im Zahlungsverzug befindet, ist der Verlag berechtigt, die Lieferung des Magazins zu unterbrechen. Leistet der Besteller keine fristgerechte Zahlung, wird die ISLA PASSIÓ den Besteller unter Fristsetzung mahnen. Lässt der Besteller diese Mahnungen unbeachtet, steht es der ISLA PASSIÓ frei, weitere zweckentsprechende Maßnahmen der Rechtsverfolgung vorzunehmen und insbesondere ein Inkassobüro mit der Rechtsdurchsetzung zu beauftragen.

Neben den rückständigen Bezugsgebühren hat der Besteller alle anfallenden Kosten der Rechtsverfolgung (u.a. Mahnkosten, Kosten für Inkassobüro etc.) zu tragen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche behält sich die ISLA PASSIÓ ausdrücklich vor. Nach Begleichung aller Forderungen wird die Lieferung des ISLA Magazins schnellstmöglich wieder aufgenommen.

Kündigung

Für Abonnementkündigungen gilt eine Frist von 7 Tagen zum Monatsende. Die Abbestellung ist schriftlich an ISLA PASSIÓ, Carrer la Marina 29, 07659 Cala Figuera, Illes Balears, Spanien, zu richten. Eine Abbestellung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraumes ist nicht möglich.

Änderungen / Urlaubsnachsendung

Änderungen der Zustelladresse oder sonstiger Daten müssen dem Verlag mindestens 6 Tage vor deren Wirksamwerden mitgeteilt werden. Bei Umzügen ist der ISLA PASSIÓ die neue Anschrift mitzuteilen.

Zustellungszeitpunkt

Der Abonnent hat den Anspruch auf Zustellung des Magazins am Erscheinungstag. Für eine Zustellung bis zu einem bestimmten Tag/Uhrzeit kann die ISLA PASSIÓ keine Gewähr übernehmen.

Mängel in der Zustellung

Ein Mangel in der Zustellung ist durch eine telefonische oder schriftliche Reklamation unverzüglich anzuzeigen. Bei verspäteten Reklamationen sind Ansprüche für die Vergangenheit ausgeschlossen. Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung haftet die ISLA PASSIÓ nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für im Ausland verspätet eintreffende oder ausbleibende Exemplare des ISLA Magazins kann kein Ersatz geleistet werden.

Höhere Gewalt / Streik

Im Falle höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder sonstigen Störungen, auch im Zustellungsbereich, besteht kein Anspruch auf Lieferung oder Erstattung des Bezugsentgeltes.

Beilagen

Beilagen und Prospekte sind Bestandteile des Magazins. Eine Belieferung ohne Beilagen und Prospekte ist aus produktionstechnischen Gründen nicht möglich.

Online-Service

Die ISLA PASSIÓ bietet zur Zeit keinen Online-Service.

Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB den gesetzlichen Regelungen widersprechen und unwirksam sein, so wird der Vertrag im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine solche Bestimmung ersetzt werden, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Diese Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtstand ist der Sitz der ISLA PASSIÓ, soweit es sich bei dem Bezieher um einen Kaufmann oder eine juristische Person handelt.